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Wasserschaden und Versicherung

Ein minimaler Rohrbruch in der Wand, eine beschädigte Waschmaschine oder ein kleines Leck am Heizkörper – da kann schnell ein Wasserschaden entstehen.

Laut Versicherungsunternehmen sind Wasserschäden in der Wohnung die häufigste Ursache für Schadensregulierungen in Gebäuden.

Die Kosten hierfür können immens sein. In erster Linie werden Trocknungsmaßnahmen auch für Nachbarwohnungen durchgeführt. Außerdem kann der gesamte Hausrat mitbetroffen sein.

Wenn die Flut hereinbricht, ist eine Hausratversicherung sehr hilfreich.

Doch wann übernimmt die Versicherung die entstandenen Schäden?

Die Hausratversicherung tritt in Kraft, wenn in der Wohnung unerwartet Wasser austritt. Werden Möbelstücke, Teppiche oder andere Gegenstände beschädigt, springt sie ein.

Auslöser für Wasserschäden können sein: ein Rohbruch im Mauerwerk oder in zuleitenden Schläuchen von Geschirrspülern oder Waschmaschinen. Heizungsanlagen oder Wärmepumpen können ebenfalls betroffen sein. Wasserschaden aus einem Wasserbett oder Aquarium sind in der Regel mitversichert (Vertragsbedingungen durchlesen). Überschwemmungen, Erdrutsche oder andere Naturkatastrophen können auch Bestandteil des Vertrages sein.

Im Allgemeinen übernimmt eine Hausratversicherung nicht die Schäden am Wohngebäude selbst.

Manches Mal werden die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung miteinander verwechselt. Normalerweise gilt: ist der Wasserschaden selbst verursacht kann die Hausratversicherung einspringen. Für Schäden an Nachbarwohnungen kann eine Haftpflichtversicherung die richtige sein.

Wasserschaden eingrenzen

Sobald es geht, sollte der Schaden bei der Versicherung gemeldet werden. Um eine spätere Beweisführung durchführen zu können, sind Fotos sehr hilfreich. Für die notwendige Sanierung benötigt die Versicherung einen Kostenvoranschlag und die Dokumentation mit Bildern. Wenn ein Wasserschaden einmal eingetreten ist, dann sollte sofort gehandelt werden, um den Schaden einzudämmen. Zuallererst sollte der Haupthahn abgedreht werden, damit nicht noch mehr Wasser austreten kann. Der nächste Schritt ist das Abstellen des Hauptsicherungsschalters. Strom in Verbindung mit Wasser kann lebensgefährlich sein.

Das ausgetretene Wasser möglichst sofort entfernen: Abpumpen oder mit Eimern aufsammeln. Hier droht akute Schimmelgefahr an der Bausubstanz. Alle Türen und Fenster öffnen, damit die Luftfeuchtigkeit entweichen kann. Möbelstücke oder Teppiche nach draußen bringen.

In der Regel wird dann ein Trocknungsunternehmen beauftragt, damit das Gebäude sowie die Möbelstücke vor Schimmelbefall bewahrt bleiben. Bei einem Wasserschaden kann sich schnell ein gesundheitsschädlicher Schimmel bilden. Für eine eventuelle Mietminderung müssen Bilder als Beweismaterial vorgelegt werden. In manchen Fällen ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar. Hier sollte die Versicherung zurate gezogen werden, ob die Unterbringung in einem Hotel übernommen wird.

Kontrollieren Sie regelmäßig die Leitungen

Übrigens werden bei einer Hausratsversicherung regelmäßige Kontrollen der Wasserleitungen verlangt. Bei langer Abwesenheit kann das zu Problemen mit der Versicherung führen. Die Versicherungsunternehmen haben unterschiedliche Bedingungen. Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten lohnt sich auf jeden Fall!