Zum Hauptinhalt springen

Wasser durch Decke - Versicherung

Regulierung von Wasserschaden über die Hausrats- oder Gebäudeversicherung

Zu einem Wasserschaden kann es aus vielen Gründen kommen. Ganz oben auf der Rangliste steht der Rohrbruch in der Wand. Andere Ursachen können Hochwasser oder eine defekte Waschmaschine sein. Damit die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet wird, sollte in solch einem Fall rasch gehandelt werden. Denn die Gefahr von Schimmelbildung ist enorm hoch. Die Regulierung bei einem Wasserschaden kommt gemäß den Versicherungen relativ häufig vor. Oft müssen auch die Nachbarräume Trocknungsmaßnahmen unterzogen werden. Doch bevor mit der notwendigen Reparatur begonnen werden kann, sollte der Schaden bei dem Versicherungsunternehmen und gegebenenfalls beim Vermieter gemeldet werden. Wer rechtzeitig eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, ist jedenfalls auf der sicheren Seite.

Wasser durch Decke! Wann tritt die Versicherung in Kraft?

In der Regel kann ein Versicherungsnehmer auf die Hausratsversicherung zurückgreifen, wenn unverschuldet irgendwo in den Wohnräumen Wasser ausgetreten ist oder zum Beispiel Wasser durch die Decke eindringt. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden am Inventar übernimmt.

Ein Wasserschaden kann eine Vielzahl von Ursachen haben. Diese müssen im ersten Schritt ergründet und eingegrenzt werden. In den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung können unter anderem auch die Folgen von Naturkatastrophen mitversichert sein. Die Gebäudeschäden sind kein Bestandteil der Hausratsversicherung.

Lokalisieren und eingrenzen von Wasserschaden

Unmittelbar nach dem Feststellen des Wasserschadens, sollte das Versicherunternehmen informiert werden. Wichtig ist, dass die Ursache des Schadens schnell lokalisiert und eingegrenzt wird. Oft liegt der Schaden in der Decke oder in den Wänden. Dies kann dann ein Hinweis auf einen Rohrbruch sein. Beschädigte Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine können ebenfalls der Verursacher eines Wasserschadens sein.

Als erste Sofortmaßnahmen solle das Wasser nach Möglichkeit entweder mit Eimern oder mit Gerätschaften abgepumpt werden. Das sollte unmittelbar gemacht werden aufgrund des hohen Risikos von Schimmelbildung in den Wänden. Ist erst einmal die Bausubstanz betroffen, können die Kosten der Wiederherstellung immens sein.

Ein Fachbetrieb ist in der Lage schnell und sicher zu handeln. Die Trocknung wird mit speziellem Equipment und Know-how durchgeführt, sodass sowohl die Bausubstanz als auch der Hausrat vor Schimmelpilzbefall verschont werden können. Denn hier steht ebenso die Gesundheit der Bewohner auf dem Spiel.

Wenn der Schimmel sich bereits gebildet hat, dann sollte der Vermieter informiert werden, damit er Abhilfe schaffen kann. Hierbei kann auch eine Mietminderung in Anspruch genommen werden. Nach einer 14-tätigen Frist muss der Vermieter für die Beseitigung sorgen. Verstreicht diese Zeit, ohne dass etwas unternommen wurde, kann die Miete gemindert werden. Der Deutsche Mieterbund bietet entsprechende Informationen hierzu.