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Ein Wasserschaden in der Mietwohnung – was tun?

Der Wasserschaden in einer Mietwohnung kann in vielen Fällen auch die Nachbarwohnungen in Mitleidenschaft ziehen. Das ausgetretene Wasser kann sich einen Weg durch die Wände oder den Fußboden bahnen. Die gesamte Einrichtung einer Wohnung kann dabei geschädigt werden. Und das auch beim Nachbarn. Die Kosten für den Schaden müssen übernommen werden, aber von wem? Der Mieter hat in der Regel das Recht auf Mietminderung während der Schadensdauer.

Instandsetzung nach Wasserschaden in der Mietwohnung

Ein Wasserschaden bringt oft Folgeschäden mit sich. Die Schäden können dabei immens sein. Das gesamte Mauerwerk, die Decken und Böden einer Mietwohnung und sogar der Nachbarwohnungen können so stark geschädigt sein, dass eine professionelle Instandsetzung unabwendbar wird. Selbst persönliche Erinnerungsstücke können betroffen sein.

Welche Maßnahmen bei Wasserschaden in der Mietwohnung?

Der erste Gang bei einem Wasserschaden ist der zum Hauptwasserhahn. Dieser sollte möglichst umgehend zugedreht werden, damit nicht noch mehr Wasser austreten kann.

In manchen Fällen müssen die Wassermassen sogar abgepumpt werden. Danach sollte sofort mit der Instandsetzung der Wohnung begonnen werden. Bei der Schadensbehebung sollte immer ein fachmännisches Unternehmen beauftragt werden. Diese wird die Wohnung einer professionellen Trocknung unterziehen.

Jetzt aber schnell...

Ein schnelles Handeln ist jetzt besonders wichtig, damit sich in dem feuchten Milieu kein Schimmel bilden kann. Es ist ratsam, den Schadensverlauf zu dokumentieren und dabei auch eine Fotokamera zu benutzen. Auf diese Weise hat die Versicherung einen Überblick. Die Kostenübernahme kann dann besser geklärt werden.

Als Mieter einer Wohnung hat man die Pflicht die Instandsetzungsarbeiten einzuleiten. Auch das der Nachbarn, selbst wenn es nicht das eigene Verschulden war. Der Mieter ist stets verpflichtet, den Schaden zu melden.

Ursachen für Wasserschaden

Es gibt eine Vielzahl von Ursachen, die einen Wasserschaden nach sich ziehen, ganz vorne in der Rangliste befindet sich der Rohbruch, eine verstopfte Wasserleitung oder ein auslaufendes Gerät. Auch Hochwasser kann einen immensen Wasserschaden verursachen. In manchen Fällen kann auch ein beauftragter Handwerker für den Wasserschaden verantwortlich sein.

Das Versicherungsunternehmen kann auf Fahrlässigkeit verweisen, wenn die ausgelaufene Waschmaschine unbeaufsichtigt gelaufen ist. Oder beispielsweise der Wasserhahn nicht geschlossen wurde.

Zahlt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die infolge eines Wasserschadens entstandenen Kosten für die Instandsetzung. Das kann die Trocknung des Mauerwerks, des Fußbodens und der Wände beinhalten, aber auch weiterführende Maßnahmen.

Bei der Instandsetzung der Mietwohnung ist die Schuldfrage nicht ausschlaggebend. Wenn der Vermieter den entstandenen Schaden nicht reparieren lässt, dann haben Sie das Recht selbst einen qualifizierten Fachbetrieb einzuschalten. Denn die Zeit spielt beim Beheben eines Wasserschadens eine besonders wichtige Rolle.